Warum es auf das Bundesland ankommt:
Wenn Sie in Deutschland als Arzt/Ärztin arbeiten wollen, brauchen Sie zwingend eine Approbation. Wo, also bei welcher Behörde Sie diese beantragen können, hängt vom Bundesland ab, in dem Sie tätig werden wollen. Diese Regelung sorgt oft für Verwirrung, gerade bei ausländischen Fachkräften.
Der Grund dafür ist im föderalen System zu suchen: Dieses ermöglicht den Bundesländern in vielen Bereich eine große Autonomie. So können die Länder eigene Gesetze im Bildungsbereich festlegen – das Resultat sind teilweise unterschiedliche Schulsysteme. Zuständig für die Erteilung der Approbation als Arzt ist die Ärztekammer des Bundeslandes, in dem Sie Ihre Arbeit aufnehmen wollen.
Dies hat dazu geführt, dass manche Ärztekammern die Regelung eher locker gestaltet haben, andere Ärztekammern waren strenger: Einige forderten Zertifikate auf dem Niveau C1, in manchen Ländern waren die Anforderungen auf dem Niveau B2 und darunter.
Seit 2013 besteht allerdings bei den Ärztekammern der Wunsch, in ganz Deutschland einheitliche Regeln anzuwenden – dabei wurden die Standards allerdings auch deutlich angehoben. In letzter Zeit haben die Ärztekammern der Länder begonnen, eigene Fachsprachprüfungen aufzulegen. Parallel dazu existiert zwar auch seit 2013 die Prüfung TELC B2/C1 Medizin. Sie wird allerdings nicht in jedem Bundesland anerkannt. Wir erwarten, dass in den kommenden Monaten alle Landesärztekammern eigene Sprachprüfungen abhalten und ausschließlich diese akzeptieren werden.
Wir empfehlen Ihnen dringend, direkt Kontakt mit der Ärztekammer Ihres Bundeslandes aufzunehmen, bevor Sie sich zu einer Prüfung anmelden.
Die Kontaktadressen finden Sie hier.